Pensionszusage
Für Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte ist die Erteilung einer Alters- bzw. Hinterbliebenenvorsorge und Berufsunfähigkeitsvorsorge in Form einer Pensionszusage (direkte Leistungszusage) eine attraktive Maßnahme. Um die gewünschten Wirkungen sicher zu stellen und unerwünschte Effekte zu vermeiden, ist eine fachkundige und ganzheitliche Gestaltung sowie die fortlaufende Wartung derartiger Pensionszusagen erforderlich.
Eine Pensionszusage ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Unternehmen und Begünstigten, muss schriftlich, rechtsverbindlich und unwiederuflich innerhalb der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
Eine umfassende Beratung vom Spezialisten ist hier das wichtigste Kriterium.
Umsetzung & Abstimmung
Die beteiligten Parteien in der Umsetzungs- und Abstimmungsphase.
Planung und Konzeption
Die Planung und Konzeption erfordert viel Fingerspitzengefühl und Kenntnisse der entsprechenden Rechtslage, immerhin sind bei solchen Modellen bis zu 10 Gesetzte betroffen, wovan man keines missachten darf.
Jeder Kunde sollte daher bei der Erstellung einer Pensionszusage immer einen qualifizierten betrieblichen Vorsorgeberater und einen Steuerberater an seiner Seite haben.
Verwenden Sie keine Muster-Pensionszusagen von den Versicherungesellschaften die für alle Personen und alle Gelegenheiten passen. Eine Pensionszusage sollte immer individuell erstellt und auf die tatsächlichen Bedürfniss angepasst werden.
Eine Pensionszusage für einen 100% Eigentümer und Geschäftsführer sollte anders aussehen, als eine Pensionslösung für einen Mitarbeiter, den man an das Unternehmen binden möchte !!!
Pensionszusage mit Unterstützung des neutralen und unabhängigen Beraters
- Gewinnmindernde Betriebsausgaben
- Keine Sozailversicherung und Lohnnebenkosten
- Insolvenzschutz des Kapitals durch korrekte Vertragsgestaltung und Verpfändung
- Ideale Möglichkeit, eine zusätzliche Pension im Betrieb aufzubauen
- Für einzeln ausgewählte Mitarbeiter möglich
- Bindung wichtiger Mitarbeiter an das Unternehmen
- Attraktive Gestaltungsmöglichkeit für Geschäftsführer in der eigenen GmbH
- Für Gesellschafter – Geschäftsführer bis zu 100 % Beteiligung möglich
- Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit als Betriebsausgabe absetzbar
- Absicherung für die Hinterbliebenen (Ehepartner + Kinder) als Betriebsausgabe absetzbar
- Rückstellungen sind gewinnmindernd
- Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist Betriebsausgabe
- Das Deckungskapital ist aktivierungspflichtig und damit Firmenvermögen
- Bei Ausfinanzierung keine Belastung des Betriebes in der Nachfolgegeneration
Wir haben einen Rechner entwickelt, mit dem Sie den Vorteil der Penionszusage für den Begünstigten sofort online berechnen können.
- arbeits-, und steuerrechtliche Gestaltung
- Rückdeckung und Finanzierung der Zusage (extern/intern)
- Bilanzbild und Bilanzwirkung
- Erstellung und Einrichtung der Zusage in Abstimmung mit Steuerberater
- Wahl des Mittelverwalters für die Rückdeckung/Finanzierung:
- Ausschreibung
- Bewertung/Präsentation Bestbieter
- Vertragsgestaltung und -abwicklung
- Verpfändungsvereinbarung
- Auf Wunsch jährliche Effizienzprüfung von Rückdeckung und Finanzierung
- Lieferung von versicherungsmathematischen Gutachten
- Beratung und Vermittlung der Wertpapierdeckung