Pensionskasse / BKV
Die Pensionskassenlösung (PK) bzw. die Betriebliebliche Kollektivversicherung (BKV) eignet sich besonders zur Vorsorge aller Mitarbeiter im Unternehmen oder für bestimmte Gruppen.
Bis zu 10% der Brutto Lohnsumme können in die Pensionskasse oder in die Betriebliche Kollektivversicherung einbezahlt werden.
Die Beiträge in eine Pensionskasse oder in eine BKV (betriebliche Kollektivversicherung) sind frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung. Zusätzlich können diese als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Vorteil Sozialversicherung + Steuer
Die Beiträge für die Firmenpension sind frei von Lohnnebenkosten und Lohnsteuer.
Für welche Unternehmen geeignet?
Die Zusatzpension über eine Pensionskasse bzw. über eine Betriebliche Kollektivversicherung ist für alle Unternehmensgrößen die Mitarbeiter beschäftigen geeignet.
Auch die Einführung von Dualsystemen wird immer beliebter. So kann der Mitarbeiter selbst wählen ob er lieber bei der Pensionskasse oder bei der Betrieblichen Kollektivversicherung veranlagt sein möchte.